Deine Absicherung zum Erfolg oder Geld zurück
Garantievereinbarung für das Coaching-Programm „Ausbildung zum Premium-Berater mit Erfolgsgarantie“ (Einkommensgarantie).
§ 1 Gegenstand und Ziel der Garantie
(1) Der Anbieter (Salesbonbon) gewährt den Teilnehmer:innen des Coaching-Programms „Ausbildung zum Premium-Berater - Salesbonbon“ unter den nachfolgenden Bedingungen eine Einkommensgarantie in Höhe der netto entrichteten Programmgebühr.
(2) Ziel der Garantie ist es, den Teilnehmer:innen im Erfolgsfall eine risikofreie Teilnahme zu ermöglichen. Die Garantie setzt voraus, dass die Teilnehmer:innen ihre vertraglichen Pflichten aus dem Coaching-Vertrag und dieser Garantievereinbarung vollumfänglich erfüllen.
(3) Die Garantie besteht ausschließlich in der Rückerstattung der gezahlten Programmgebühr. Ein Anspruch auf Zahlung eines etwaigen Differenzbetrags oder auf Erzielung eines bestimmten Einkommens besteht nicht.
§ 2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie
Die Garantie gilt nur, wenn alle der folgenden Bedingungen innerhalb des Garantiezeitraums (§ 3) vollständig erfüllt werden:
Vollständige Programmteilnahme: Der/die Teilnehmer:in hat sämtliche Module, Live-Calls, Coaching-Sessions und Aufgaben des Programms termingerecht und aktiv absolviert.
Lückenlose Dokumentation: Alle gestellten Aufgaben (inklusive Hausaufgaben, Praxisübungen, Rollenspiele, Gesprächs-Skripte und Feedback) wurden vollständig und fristgemäß eingereicht.
Aktive und nachweisliche Umsetzung: Der/die Teilnehmer:in hat die erlernten Methoden und Strategien kontinuierlich und ernsthaft im eigenen Unternehmen bzw. als Freelancer angewendet. Dies umfasst mindestens:
Die aktive Bewerbung bei mindestens 20 potenziellen Auftraggeber:innen oder Leads pro Monat, die entweder selbst generiert oder durch Salesbonbon vermittelt wurden.
Die Führung von mindestens 20 dokumentierten Verkaufsgesprächen (z.B. via Telefon, Video-Call, persönlich).
Die Durchführung von aktivem Marketing oder Outreach (z.B. über soziale Medien, Networking-Events, E-Mail-Marketing).
Befolgung von Anweisungen und Feedback: Der/die Teilnehmer:in hat die Anweisungen und das Feedback der Coaches von Salesbonbon konstruktiv aufgenommen und in der Umsetzung berücksichtigt.
Kein wirtschaftlicher Erfolg: Trotz punktgenauer Erfüllung der vorstehenden Bedingungen konnte der/die Teilnehmer:in kein Einkommen aus Tätigkeiten als Closer erzielen, das mindestens der Höhe der netto gezahlten Programmgebühr entspricht.
§ 3 Garantiezeitraum
Der Anspruch auf die Garantieleistung besteht nur, wenn die Voraussetzungen aus § 2 innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Abschluss des letzten Programmoduls erfüllt werden („Garantiezeitraum“). Nach Ablauf des Garantiezeitraums erlischt jeder Anspruch.
§ 4 Nachweispflicht des/der Teilnehmer:in
(1) Der/Die Teilnehmer:in ist verpflichtet, die Erfüllung der Garantievoraussetzungen lückenlos und für Salesbonbon nachvollziehbar zu dokumentieren und auf Verlangen unverzüglich vorzulegen.
(2) Als Nachweise akzeptiert werden:
* Screenshots von Bewerbungen, Outreach-Nachrichten und E-Mails (mit Datum und Empfänger:in).
* Protokolle von Verkaufsgesprächen (Datum, Dauer, Gesprächspartner:in, besprochene Inhalte).
* Einträge in einem CRM-System oder vergleichbaren Tools.
* Bestätigungen über die Teilnahme an Coaching-Calls und Feedback-Sessions.
* Aufzeichnungen über generierte Leads und deren Quelle.
(3) Der/Die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass Salesbonbon zur Überprüfung der Garantievoraussetzungen Kontakt zu den angegebenen Gesprächspartner:innen oder vermittelten Leads aufnehmen darf.
§ 5 Ausschlussgründe
Die Garantie ist ausgeschlossen, insbesondere wenn:
Die Nachweise nicht, nicht fristgerecht oder nicht in der geforderten Form erbracht werden.
Der Garantiezeitraum abgelaufen ist.
Der/Die Teilnehmer:in Anweisungen oder Feedback der Coaches wiederholt ignoriert oder missachtet hat.
Programm-Inhalte weitergegeben, kopiert oder missbräuchlich verwendet wurden.
Der fehlende wirtschaftliche Erfolg auf äußere Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs von Salesbonbon liegen (z.B. allgemeine Wirtschaftslage, Branchenkrise, persönliche Schicksalsschläge des/der Teilnehmer:in).
Der/Die Teilnehmer:in die Umsetzung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt, Intensität oder Ernsthaftigkeit betrieben hat.
§ 6 Verfahren zur Geltendmachung
(1) Zur Inanspruchnahme der Garantie muss der/die Teilnehmer:in binnen 14 Tagen nach Ablauf des Garantiezeitraums formlos einen schriftlichen Antrag per E-Mail an info@salesbonbon.com stellen. Der Antrag muss die vollständige Dokumentation der erbrachten Leistungen (gemäß § 4) enthalten.
(2) Salesbonbon prüft den Antrag und die vorgelegten Nachweise innerhalb von 30 Tagen nach vollständigem Eingang und teilt dem/der Teilnehmer:in das Ergebnis schriftlich mit.
(3) Im Falle der Anerkennung des Anspruchs erfolgt die Rückzahlung der netto Programmgebühr binnen weiterer 14 Tage auf das bekannte Konto des/der Teilnehmer:in. Eventuell bereits vom/von der Teilnehmer:in erhaltene Provisionen aus vermittelten Aufträgen werden von der Rückzahlungssumme abgezogen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Diese Garantievereinbarung ist eine freiwillige Leistung des Anbieters und stellt keine Gewährleistung im gesetzlichen Sinne dar. Sie ergänzt die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Salesbonbon.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Schweiz unter Ausschluss seines IPR und des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantievereinbarung ist Zürich.
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